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Werkvertrag, Zeitarbeit, Leiharbeit: Die Vertragsformen, die du verstehen musst

Nicht jeder Job kommt mit einem normalen Arbeitsvertrag. Werkvertrag, Zeitarbeit und Leiharbeit haben unterschiedliche Rechte und Risiken.

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Laddro Team

März 27, 20264 Min. Lesezeit
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Du bekommst ein Jobangebot, aber es ist kein normaler Arbeitsvertrag. Stattdessen steht da „Werkvertrag" oder „Arbeitnehmerüberlassung." Was bedeutet das konkret für deine Rechte, dein Gehalt und deine Karriere? Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten nutzen Unternehmen verstärkt flexible Vertragsmodelle. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 rund 669.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, davon 622.000 sozialversicherungspflichtig und 47.000 als Minijobber. Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent an der Gesamtbeschäftigung. Wer die Unterschiede zwischen den Vertragsformen kennt, kann bessere Entscheidungen treffen.

Zeitarbeit und Leiharbeit: Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Zeitarbeit (auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt) bist du bei einer Zeitarbeitsfirma (dem Verleiher) angestellt und wirst an andere Unternehmen (den Entleiher) „ausgeliehen." Du arbeitest im Betrieb des Entleihers, aber dein Arbeitsvertrag besteht mit der Zeitarbeitsfirma. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt deine Rechte im Detail.

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet, dass die Zahl der Leiharbeitnehmer im Juni 2025 um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist und damit auf dem niedrigsten Stand seit 2010 liegt. Die Mehrzahl der Leiharbeitnehmer ist männlich und jünger, und mehr als jeder Zweite übt eine Helfertätigkeit aus. Das zeigt: Zeitarbeit betrifft vor allem bestimmte Berufsgruppen und Qualifikationsstufen.

Deine Rechte nach dem AÜG:

Equal Pay nach 9 Monaten. Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher hast du Anspruch auf das gleiche Gehalt wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Bei Anwendung tariflicher Branchenzuschläge kann die Frist auf 15 Monate verlängert werden. Der neue GVP-Tarifvertrag, der zum 1. Januar 2026 die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge ersetzt, sieht eine durchschnittliche jährliche Lohnerhöhung von 4,5 Prozent vor.

Maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten. Eine Überlassung an denselben Entleiher darf maximal 18 aufeinanderfolgende Monate dauern. Danach muss der Entleiher dich übernehmen oder die Überlassung endet. Abweichungen sind nur durch Tarifvertrag möglich.

Voller Arbeitsschutz. Du hast die gleichen Arbeitnehmerrechte wie festangestellte Mitarbeiter: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz beim Verleiher. Der Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit lag ab März 2025 bei 14,53 Euro brutto pro Stunde und damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Übernahmechancen. Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit gezielt als verlängerte Probezeit. Laut Branchenverband steigt die Übernahmequote qualifizierter Zeitarbeitnehmer kontinuierlich. Wenn du dich bewährst, ist der Wechsel in eine Festanstellung realistisch.

Werkvertrag: Ergebnis statt Arbeitszeit

Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) beauftragt ein Unternehmen einen Dienstleister mit der Erstellung eines bestimmten „Werks." Du arbeitest nicht als Angestellter des Auftraggebers, sondern als Mitarbeiter des Dienstleisters oder als Selbstständiger.

Der entscheidende Unterschied: Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Ergebnis (das Werk), nicht seine Arbeitszeit. Beim Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft für eine bestimmte Dauer. Dieser Unterschied hat massive rechtliche Konsequenzen.

Das Risiko der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung. Wenn du auf Werkvertragsbasis arbeitest, aber wie ein Angestellter behandelt wirst (feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, Integration in die betriebliche Organisation), kann das als illegale Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden. Die Konsequenzen sind erheblich: Bußgelder von bis zu 30.000 Euro bei fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und bis zu 25.000 Euro bei Verstößen gegen die Sozialversicherungsmeldepflicht. Laut dem Referentenentwurf des Schwarzarbeitsbekämpfungsmodernisierungsgesetzes (SchwarzArbMoDiG) von Juli 2025 ist sogar eine Anhebung der Bußgelder auf bis zu 50.000 Euro geplant.

Verschärfte Kontrollen seit 2025. Die Deutsche Rentenversicherung setzt seit 2025 die KI-Software KIRA (Künstliche Intelligenz für Risikoorientierte Arbeitgeberprüfung) bei Betriebsprüfungen ein. Erstmals wird auch die Finanzbuchhaltung geprüft, in der Rechnungen für Fremdpersonal verbucht werden. Das Risiko, bei Scheinselbstständigkeit oder verdeckter Arbeitnehmerüberlassung aufzufliegen, ist damit deutlich gestiegen.

Freier Dienstvertrag: Die dritte Option

Weniger verbreitet, aber wichtig: Der freie Dienstvertrag (§ 611 BGB). Anders als beim Werkvertrag schuldest du hier nicht ein Ergebnis, sondern eine Tätigkeit, allerdings ohne die typischen Merkmale einer Anstellung wie Weisungsgebundenheit oder feste Arbeitszeiten. Dieser Vertrag wird oft für Berater, Dozenten, IT-Freelancer oder externe Spezialisten verwendet. Auch hier gilt: Wenn die tatsächliche Durchführung einer abhängigen Beschäftigung entspricht, droht die Umdeutung.

Was du bei einem Angebot konkret prüfen solltest

Wer ist dein Arbeitgeber? Bei Zeitarbeit: die Zeitarbeitsfirma (der Verleiher). Bei einem Werkvertrag: der Dienstleister, nicht das Unternehmen, bei dem du arbeitest. Bei einem freien Dienstvertrag: du selbst als Selbstständiger oder der beauftragte Dienstleister.

Welche Rechte hast du? Zeitarbeitnehmer haben volle Arbeitnehmerrechte inklusive Equal Pay nach 9 Monaten. Werkvertragsnehmer, die beim Dienstleister angestellt sind, ebenfalls. Freiberufler auf Werkvertragsbasis müssen sich selbst um Kranken-, Renten- und Haftpflichtversicherung kümmern.

Ist eine Übernahme realistisch? Frag direkt im Vorstellungsgespräch. Seriöse Unternehmen kommunizieren offen, ob sie nach einer Zeitarbeitsphase Übernahmen planen. Lass dir die Übernahmequote der Zeitarbeitsfirma nennen.

Wie sieht die Vergütung aus? Der Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit (14,53 Euro ab März 2025) ist ein Boden, kein Ziel. Durch Branchenzuschläge und Equal Pay kann die Vergütung deutlich höher liegen. Vergleiche immer mit dem Marktgehalt für deine Position.

Prüfe die Erlaubnis. Jede Zeitarbeitsfirma braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese kannst du online prüfen. Ohne gültige Erlaubnis ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal.

Nutze Laddro, um Stellenangebote zu vergleichen und die richtige Vertragsform für deine Situation zu finden. Ob Festanstellung, Zeitarbeit oder Werkvertrag: Informierte Entscheidungen sind bessere Entscheidungen.

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